ALLGEMEINE GESCHÄFTS- LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN (AGB)
Die Grundlage einer guten Zusammenarbeit bzw. Geschäftsverbindung sind nicht Liefer- und Zahlungsbedingungen, sondern Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umhin für alle Geschäfte mit unseren Kunden in unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einige Punkte abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen zu regeln, indem wir zugleich Einkaufs- bzw. Auftragsbedingungen unserer Kunden auch im voraus für alle künftigen Geschäfte, hiermit ausdrücklich widersprechen.
§1 Geltung der AGB
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Von ihnen abweichende Bedingungen eines Bestellers haben keine Gültigkeit.
§2 Zustandekommen des Vertrages
Ihre Bestellung ist kein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 7 Tagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Ware, innerhalb dieser Frist annehmen.
§3 Kaufpreise und Nebenkosten
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere aktuellen Listenpreise. Unabhängig vom vereinbarten Zahlungsziel, muss die erste Lieferung bezahlt sein, bevor die zweite erfolgen kann.
§4 Bezahlung
Unsere Rechnungen sind ab Lieferung/Übergabe ohne Abzug zur Zahlung fällig. Diese hat Bar, per Scheck oder Bankeinzugs bzw. -abbuchungsverfahren zu erfolgen, bei Postversand bzw. Speditionsversand mittels Vorkasse, Bankeinzug oder Nachnahme zuzüglich Nachnahmegebühr.
§5 Zahlungsverzug des Käufers
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt 3% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
§6 Aufrechnung
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
§7 Gewährleistung*
Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen sind unverzüglich beim Spediteur bzw. Fahrer zu reklamieren. Wichtig ist, dass Sie diese Mängel auf dem Speditionsschein vermerken, nicht auf dem beiliegenden Lieferschein unserer Firma. (Bitte streichen Sie den Satz Ware ordnungsgemäß erhalten auf dem Speditionsschein durch). Falschlieferungen teilen Sie uns bitte innerhalb von 5 Werktagen mit.
Geraten wir mit unserer Lieferung in Verzug, so bedingt unsere Zahlungsp icht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, wobei die Einhaltung unserer Lieferungsverpflichtung rechtzeitige Bestellung im Rahmen der vorgegebenen Belieferungstermine und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraussetzt.
Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Rückgabe des Kaufpreises oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadenersatz einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstigen Vermögensschadens des Bestellers sind ausgeschlossen. Diese Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Die Gewährleitungsfrist bestimmt sich nach Verfallsdatum bei Frischware bzw. beträgt höchstens 6 Monate ab Übergabe der Lieferung. Letztere Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
§8 Rückgabe von Ware**
Die Rückgabe von Waren bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
Die Rückgabe von Tiefkühlware ist ausgeschlossen. Frischware die von Ihnen eingefroren wird ist ebenfalls von der Rückgabe ausgeschlossen. Die Stornierung von bestellter Ware wird mit 20% Stornogebühr berechnet, wenn die Stornierung 5 Tage vor Liefereintritt erfolgt.
§9 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Im Geschäftsverkehr mit unseren gewerblichen Kunden gelten die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte.
§10 Erfüllungsort oder Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Hauenstein. Zwischen Vollkaufleuten ist als Gerichtsstand das Amts- /Land-Gericht Pirmasens festgelegt. Dieses gilt auch für Scheck- und Wechselklagen.
§11 Nichtigkeit einzelner Klauseln
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen ungültig, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Fa. Tarte-Gourmet GmbH ist berechtigt, die Daten des Vertragspartners im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu speichern.
§12 Gewährleistung bei neuen Elektro-Öfen
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Erwerbsdatum, dauert 12 Monate und beinhaltet Bauteile die durch Material- oder Verarbeitungfehler nachweislich beschädigt wurden. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
– Transportbedingte Schäden (Kratzer, Beulen und ähnliches)
– Schäden durch unsachgemäße Installation
– Schäden durch Fahrlässigkeit, Aufbrechen und Bedienungsfehler
– Schäden durch nicht fachmännisch durchgeführte Reparaturen
– Glühbirnen, Glas- und Plastikteile, Drehknöpfe, Dichtungen, Elektroteile, sowie sämtliche Verschleißteile.
– Wartung
§13 Datenschutzhinweis
Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, sofern der Kunde eingewilligt hat oder das Bundesdatenschutz-Gesetz (BDSG), die Telekommunikations- Datenschutzverordnung (TDSV) oder eine andere Rechtsvorschrift (z.B. TDDSG) es anordnet oder erlaubt. Anfallende personenbezogene Daten unserer Geschäftspartner werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert, soweit erforderlich verändert und wenn nötig an dritte übermittelt. Tarte Gourmet Flammkuchenservice GmbH darf personenbezogene Daten des Kunden, die erforderlich sind, um dieses Vertragsverhältnis einschließlich seiner inhaltlichen Gestaltung zu begründen oder zu ändern, verarbeiten oder nutzen, Tarte Gourmet Flammkuchenservice GmbH behält sich vor, Dritte (z.B. Rechtsanwaltskanzleien oder Inkassounternehmen) mit der Einziehung offener Forderungen zu beauftragen, wobei die zur Einziehung notwendigen Abrechnungsdaten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mitgeteilt werden.
* Anhang zu §7
Im Allgemeinen erfolgt die bundesweite (Festland) Auslieferung innerhalb von 2 Werktagen durch einen externen Transportpartner, sofern die Bestellung bis 09:30 Uhr aufgenommen wurde. Ein Regressanspruch bei späterer Lieferung ist ausgeschlossen. Mehrkosten für Express- oder Samstagszustellung sowie anderer, unüblicher Versandarten und Sonderzustellungen trägt der Auftraggeber.
Kunden, die durch unsere hauseigene Logistik beliefert werden, unterliegen der wöchentlichen Tourenplanung und haben keinen Anspruch auf eine Belieferung binnen 48 Stunden, sofern keine Lieferzusage / Fixtermin aus unserem Hause schriftlich vorliegt. Bei verspäteter Zustellung haftet das Transportunternehmen max. in 3-facher Höhe der Frachtkosten.
** Anhang zu §8
Bei Annahmeverweigerung von Waren während des Liefereintritts sind wir berechtigt mindestens 10% Stornogebühr sowie Hin- und Rücktransportkosten zu Lasten des jeweiligen Auftraggebers zu berechnen.
Mehrmalige Zustellversuche durch welche zusätzliche Kosten entstehen (je nach Spedition) sind ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen.
Der Auftraggeber hat die Pficht, dass der Empfang der Ware am angegebenen Anlieferungsort gesichert ist. Umdisponierungen gehen immer zu Lasten und Kosten des Auftraggebers.
Eine optionale Abgabe (auch bei der Nachbarschaft) muss der Spediteur nicht Folge leisten. Ausnahmen bei schriftlicher Bekanntgabe gleichzeitig mit der Bestellung.
Wareneingangskontrolle
Die Ware muss vor Unterzeichnung der Frachtdokumente, also vor der Abnahme durch Sie, auf Bruch, Beschädigung und Vollständigkeit im Beisein des Überbringers kontrolliert werden.
Aus versicherungstechnischen Gründen kann eine spätere Beanstandung nicht berücksichtigt werden. Die Ware verlässt unser Lager im Allgemeinen in einwandfreiem Zustand. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie den Erhalt einer vollzähligen und unversehrten Lieferung. Spätere Reklamationen werden dann von Seiten der Spediteure mit dem Hinweis Ihrer anstandslosen Übernahme abgewiesen.